AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) arnold systems ag

 

1.     Allgemein/Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der arnold systems AG (nachfolgend „asag“) und dem Besteller (Kunde) gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie durch asag schriftlich bestätigt worden sind. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.arnoldsystems.ch publiziert. Zusätzlich kann auf Wunsch eine gedruckte Fassung der AGB bezogen werden.

 

2.     Vertragsschluss

Die Angebote in den Katalogen von asag und auf der Website www.arnoldsystems.ch sind unverbindlich. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Ein Vertrag zwischen asag und dem Kunden kommt nach der Bestellung des Kunden erst durch die Lieferung der bestellten Ware oder die Auftragsbestätigung durch asag zustande. Reagiert asag nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Bestellung als abgelehnt. Mündliche oder telefonische Nebenabreden bestehen nicht.

 

3.     Angebot

Sämtliche Produktbeschreibungen, Bilder, Fotos, Text- und Mediendaten unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht von asag. Die in den Verkaufsunterlagen und auf der Website www.arnoldsystems.ch enthaltenen Produkte sind rechtlich geschützt; Nachbau und Imitationen dieser Produkte sind verboten und werden sanktioniert.

 

4.     Preise

Alle angezeigten Preise sind Nettopreise, exkl. MWST und Verpackungs- und Versandkosten. Für Kleinmengen bis zu einem Bestellwert von CHF 150.00 muss asag einen Aufschlag von CHF 40.00 erheben. Wird die Ware im asag-Werk Reiden (Industriestrasse 19, 6260 Reiden) abgeholt, entfällt der Kleinmengenzuschlag. Preisveränderungen und Anpassungen für Produkte und Leistungen sind jederzeit möglich. Es gelten ausschliesslich die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders beschrieben, verstehen sich die angegebenen Preise jeweils für ein Stück.

 

5.     Zahlung

Zahlungen per Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Abhängig von Bonität, Vertragsgegenstand und Vertragsvolumen behält sich asag eine davon abweichende Zahlungsweise oder eine zusätzliche Absicherung der Vorleistung vor. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, wird bei Aufträgen über CHF 15'000.- eine Anzahlung von 30% fällig, zahlbar innert 30 Tagen nach Erhalt der Teilrechnung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist asag berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe von 5% sowie Mahngebühren zu berechnen; die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

 

6.     Eigentumsvorbehalt

Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von asag. asag ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von asag nicht zulässig.

 

7.     Lieferung

Die Liefer- und Verpackungskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Es werden dem Kunden die für asag anfallenden Lieferkosten weiterverrechnet. Die Lieferung erfolgt (ohne spezifische Anweisung des Bestellers) je nach Beschaffenheit der Ware, mit dem wirtschaftlichsten und zweckmässigsten Transportmittel. Ware, die schlecht oder nur teilweise verpackt werden kann, wird per Camion ausgeliefert. asag haftet nicht für Lieferungsverzögerungen, die von Dritten verursacht werden. Mit Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Spediteur, o.ä.) gilt der Vertrag seitens asag als erfüllt. Allfällige Beanstandungen bezüglich der Lieferung sind innert 4 Tagen nach erfolgter Lieferung zu melden. Eine Montage durch asag erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Alle Vorbereitungs- und Nebenarbeiten für die Montage (Fundamente, Anschlüsse, Eingiessen, Zuputz- und Belagsarbeiten etc.) sind Sache des Kunden und müssen nach Vorgaben asag durchgeführt werden. Allfällige Mehraufwände (inkl. Extrafahrten) im Zusammenhang einer Montage durch asag auf Grund fehlerhaft bzw. falsch ausgeführten Vorbereitungs- und Nebenarbeiten (bspw. falsche Platzierung oder Niveaus von Fundamenten, nicht an asag vorgängig bekannt gegebene Bodengefälle, Entfernung von Belägen, o.ä.) werden dem Kunde in Rechnung gestellt. Kann die Montage durch asag ohne deren Verschulden nicht auf den vereinbarten Termin erfolgen, werden vorgängig 2/3 der Auftragssumme mit einer Fälligkeit von 30 Tagen in Rechnung gestellt.

 

8.     Lieferzeiten

Lagerartikel sind kurzfristig ab asag-Werk Reiden lieferbar. Für auftragsspezifische Anfertigungen beträgt die Lieferfrist ca. 4-6 Wochen, für Grossanlagen ca. 6-8 Wochen. Für sämtliche Bestellungen, welche nicht sofort lieferbar sind, wird die approximative Lieferwoche in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behält sich asag vor, nicht zu liefern. In diesem Fall wird der Kunde umgehend informiert und bereits erhaltene Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet. Eine Lieferverzögerung berechtigt weder zur Auftragsannullation noch zu einem Preisnachlass oder zu Schadenersatz.

 

9.     Qualitätsgarantie

asag gewährt für die Produkte eine Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung, nicht jedoch für Verschleiss, mangelhafter Wartung oder unsorgfältige Behandlung, insbesondere fehlerhafte Selbst- oder Drittmontage. Es gelten folgende Mindestgarantien ab Auslieferungsdatum: 24 Monate für Parkiersysteme und Überdachungen; 12 Monate für alle übrigen Produkte. Für Grossanlagen mit Montage durch asag gelten die SIA-Vorschriften, für Fremdprodukte deren Herstellergarantie. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die asag nicht zu vertreten hat, endet die Garantiezeit spätestens 6 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft durch asag. Es gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Mängelrügepflichten gemäss OR, wobei erkennbare Mängel innerhalb einer Woche nach Lieferung anzuzeigen sind, nicht erkennbare innerhalb einer Woche nach Feststellung. Die Gewährleistung beschränkt sich auf das Produkt. asag trägt lediglich die Kosten der neuen Teile, die anstelle der schadhaften Teile zu ersetzen sind. Der Zeit- und Arbeitsaufwand für das Ersetzen dieser Teile ist durch den Besteller zu tragen. Darüber hinaus haftet asag für direkte Schäden nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder der Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie seitens asag. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen leichtem Verschulden seitens asag ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auch bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen seitens asag auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. asag haftet in keinem Fall für Folgeschäden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. asag hat ein Recht auf Nacherfüllung / Nachbesserung. Die Beachtung geltender öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, insbesondere von Bau- und Bewilligungsvorschriften, ist ausschliesslich Sache der Kunden.

 

10.   Rücknahme / Umtausch

Rücknahmen oder Umtausch, die nicht auf einem Warenmangel beruhen und auf die keine sonstige gesetzliche Rechtsansprüche bestehen, sind nur möglich, wenn ausnahmsweise ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde. Bei entsprechender Vereinbarung werden folgende Kosten (in Bezug zum Warenwert) für die Auftragsbearbeitung und die bereits erfolgten Umtriebe in Rechnung gestellt: Für Lagerartikel 20%, jedoch mindestens CHF 50.00, für Aufträge mit Lieferfrist 30%, jedoch mindestens CHF 100.00. Für kundenspezifische Anfertigungen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

 

11.   Gerichtsstand und anwendbares Recht

Anwendbar ist Schweizer Recht im internationalen Verhältnis unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Reiden / LU.